Sichtzonen freihalten

Hoher Mais, schlechte Sicht. Für den sicheren Strassenverkehr müssen Sichtzonen geschaffen werden.

07.08.2020

Jeder Strassenverkehrsteilnehmer weiss es: Hochwachsende Kulturen wie Mais behindern bei Ausfahrten, Kreuzungen und Einmündungen die Sicht und können zu gefährlichen Situationen führen. Landwirte sind deshalb in der Pflicht, Sichtzonen oder ein so genanntes Sichtdreieck mit freiem Blick nach links und nach rechts zu schaffen, indem der Mais zurückgeschnitten wird oder in dieser Zone bei der Saat gar kein Mais oder sonstige hochwachsenden Kulturen angebaut werden.

Die Ausgestaltung einer Sichtzone hängt von der jeweiligen Strassensituation ab. Auf jeden Fall müssen herannahende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können. Innerorts müssen laut Beratungsstelle für Unfallverhütung BUL Sichtweiten von um die 50 m und ausserorts über 100 m eingehalten werden. Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Oft hilft ein Selbsttest bei den exponierten Ausfahrten. Wer selber nichts oder nur sehr wenig sieht, ist eher bereit Massnahmen zu ergreifen.