Fachbewilligung «PSM»: Jetzt registrieren

Für die Fachbewilligung Pflanzenschutz kann man sich bis am 30. Juni 2026 registrieren. Das gilt für Personen, die bereits eine «FaBe PSM» besitzen, über einen anerkannten Ausbildungsabschluss verfügen oder für Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln.

25.04.2026

2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass Landwirtschaftsbetriebe Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung («FaBe PSM») kaufen und einsetzen dürfen. Diese Bewilligung wird digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Hier geht es zur Registrierung. Die offizielle App für die Verwendung der «FaBe PSM» ist für iOS und Android verfügbar und kann im App Store oder auf Google Play herunterladen werden (weitere Informationen zum Umtausch der Fachbewilligung).

Die Gebühr für die Registrierung beträgt CHF 50.-. Nach fünf Jahren muss die Fachbewilligung erneuert werden. Dazu sind acht Stunden Weiterbildung zu absolvieren. «Landtechnik Schweiz» ist offizielle Weiterbildungsorganisation. Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen.

Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Ab dann muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige
Fachbewilligung verfügen, wenn er Pflanzenschutzmittel selbst einsetzen will. Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden.