Photovoltaik-Anlagen: Wartezeiten deutlich verkürzt

Die Wartezeiten für die Einmalvergütungen von Photovoltaik-Anlagen können 2020 auf unter ein Jahr verkürzt werden. Die kostenorientierte Einspeisevergütung wird ab Juli 2020 nicht mehr weitergeführt.

23.10.2019

Im laufenden Jahr konnten laut Bundesamt für Energie insgesamt rund 15'700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Mit den 2020 verfügbaren finanziellen Mitteln zur Förderung erneuerbarer Energieanlagen, würden die Wartelisten deutlich abgebaut, so das BFE. Ab 2020 könne die Wartezeit für die Einmalvergütungen (KLEIV und GREIV, siehe Info-Box unten) für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt werden.

Kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV)
Die Warteliste für die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Geothermie-Anlagen wird ab Juli 2020 aufgehoben. Das bestätigt eine Sprecherin des BFE gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur SDA. Das letzte Kontingent von 147 Anlagen werde bis Juli 2020 aufgenommen. Danach werden keine neuen Projekte mehr aufgenommen. Gemäss Energiegesetz läuft die KEV spätestens Ende 2022 aus. Das BFE empfiehlt den Projektanten, die Einmalvergütung in Anspruch zu nehmen.

Info-Box Einmalvergütung
Bei der Einmalvergütung gibt es KLEIV (kleine Einmalvergütung). Sie ist für Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² gedacht. In der Regel haben Privatkunden keine Anlage, welche grösser als 600 m² ist.
Grössere Anlagen ab 600 m² werden entweder mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) oder der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gefördert.