Mit welchem Ausweis über die Grenze?

In grenznahen Gebieten kommt es oft vor, dass junge Personen mit dem Traktor in den EU-Raum fahren. Welche Vorschriften müssen dabei beachtet werden?

03.01.2018

Da die Schweizer Führerausweis-Kategorien nicht mit jenen der EU harmonisiert sind, müssen bei einem Grenzübertritt mit einem Traktor besondere Faktoren berücksichtigt werden. In der EU beträgt das Mindestalter für das Fahren mit einem Traktor 16 Jahre. Die Kategorien «G» und «G40» gibt es nicht. «G40» entspricht etwa der EU-Kategorie «L», mit der 16-jährige  und ältere Personen einen Traktor mit 40 km/h fahren dürfen. Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist das Tempo aber auf 25 km/h limitiert. Mehr dazu in der Januar-Ausgabe der «Schweizer Landtechnik».