Kein Sonntagsfahrverbot mehr für Veteranenfahrzeuge

Veteranenfahrzeuge mit Code 180 dürfen ab 2021 auch an Sonntagen auf die Strasse. Eine Gewichtslimite gibt es keine mehr.

04.12.2020

Ab 1. Januar 2021 dürfen sämtliche Fahrzeuge mit dem Veteraneneintrag (Veteranenfahrzeug Code 180 im Fahrzeugausweis) auch an Sonntagen unterwegs sein. Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 wird gemäss Bundesamt für Strassen Astra wie folgt geändert (Art. 91a Abs. 1 Bst. 1 und Abs. 2 bis):
«Vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind Veteranenfahrzeuge, die gemäss Eintrag im Fahrzeugausweis als solche anerkannt sind.»

Eine Gewichtslimite gibt es keine mehr. Damit dürfen auch Lastwagen und Traktoren mit Code 180 wie etwa Hürlimann- und Bührer-Industrietraktoren am Sonntag an Ausstellungen und Oldtimer-Treffen fahren, heisst es im Magazin «Alte Landtechnik», dem offiziellen Organ der Schweizer Oldie-Traktorenszene.

Der sogenannte Code 180 für Veteranenfahrzeug wird beim Strassenverkehrsamt beantragt und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Über die Zulassung als Veteran wird bei der ordentlichen Fahrzeugprüfung entschieden. Kantonale Unterschiede sind möglich.

Bedingungen für Code 180

  • Erste Inverkehrsetzung vor mindestens 30 Jahren
  • Maximale Fahrleistung von durchschnittlich 2000 bis 3000 km und 60 Betriebsstunden jährlich
  • Optisch, technisch einwandfreier Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten; Gebrauchsspuren sowie fachmännisch ausgeführte Reparaturen sind zulässig.
  • Verwendete Ersatzteile oder Umbauten müssen dem Zeitalter des Oldtimers entsprechen
  • Private Nutzung (öffentlich ausgeschriebene Fahrten gegen Entgelt sind ausgeschlossen)

Vorteile von Code 180

  • Tiefere Verkehrsabgaben
  • Keine Schwerverkehrsabgaben
  • Fahrzeugprüfungen nur noch alle sechs Jahre
  • Höchstgeschwindigkeitszeichen und Heckmarkierungstafel sind nicht erforderlich

Bild: Hürlimann D-310 Wikibooks Traktorenlexikon