Fristverlängerung für Übergangsmotoren beantragt

Der VDMA fordert Fristverlängerung für die Inverkehrbringen von Traktoren mit Stufe-V-Übergangsmotoren.

31.03.2020

Der Ausbruch von Covid-19 führt dazu, dass Traktorenhersteller nicht in der Lage sein werden, die Übergangsphase für alle Motoren der Stufe V einhalten zu können. Das schreibt der VDMA*. Für die Produktion von mobilen Maschinen, Geräten und Traktoren mit Übergangsmotoren von 56 kW (76 PS) bis 130 kW (176 PS) gilt die Frist bis zum 30. Juni 2020. Die deutschen Industrieverbände im VDMA haben nun die EU-Kommission um Anpassung der Übergangsfristen für solche Verbrennungsmotoren angefragt.

Aufgrund von Störungen in der Lieferkette, ausgelöst durch Covid-19, können viele Hersteller von mobilen Maschinen und Geräten sowie Traktoren den 30. Juni 2020 nicht einhalten, schreibt der VDMA. Das Datum schreibe vor, dass die Maschinen und Traktoren mit Übergangsmotoren ausgestattet sein müssen sowie die Produktionslinie verlassen und die letzten Tests bestanden haben müssen, damit die Produktion als abgeschlossen betrachtet werden kann.

*Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA ist mit rund 3300 Mitgliedern Europas grösster Industrieverband mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Zum VDMA gehört auch der Fachverband VDMA Landtechnik, bei dem viele deutsche Landmaschinen- und Traktorenhersteller Mitglied sind.